Anstellungsvertrag
Ein Anstellungsvertrag kommt zwischen einem Unternehmen (Arbeitgeber) und einem Menschen (Frau / Mann) zustande. Nach der Unterschrift des Vertreters des Arbeitgebers und des neuen Mitarbeiters wird dieser auch als Angestellte oder Angestellter bezeichnet.
Kündigung
Anstellungsverträge sind in der Regel in Schriftform verfasst und beinhalten eine Kündigungsfrist. Änderungen bedürfen in der Regel der Schriftform.
Tarif
Je nach Zugehörigkeit zu einem Tarifverband sind diese Verträge stark standardisiert. Lediglich im Außertarifbereich oder auch außertariflichen Bereich weichen die Regelungen individuell ab.
Bei Nicht-Tarif-Unternehmen speziell bei (kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist der Individualisierungsgrad deutlich höher.
Befristung
Ein Anstellungsvertrag kann befristet oder unbefristet sein. Es werden hier weitere Punkte wie Inhalt der Tätigkeit, Gehalt, Urlaub, Schweigepflicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt.
Weitere Regelungen
Im Anstellungsvertrag können auch Sonderregelungen wie Internetnutzung, Bonus oder Firmenfahrzeug (Car-Allowance) geregelt werden.
Weitere Informationen zu Beruf, Karriere und Bewerbung finden Sie auf karriere-abc.com